Dauerstelle
Koch 100%, Zürich ZH
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Temporärstellen und Festanstellungen für Zürich
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Alle Inserate im Kanton Zürich, temporär und fest
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Der Rechner zeigt die Lohnuntergrenze für Temporäreinsätze, so wie sie im GAV steht.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 27.62
Gelernte, Hochlohngebiet
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’033, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
545'295 Beschäftigte und 47'829 Arbeitsstätten zählt das BFS in Zürich (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
47'829
Arbeitsstätten in Zürich
545'295
Beschäftigte in Zürich
60'380
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Wir bringen Fachkräfte und Hilfskräfte in Betriebe in Zürich, für einen Tag oder für Monate. Vertrag, Lohn, Versicherungen und Lohnausweis übernehmen wir; Sie kümmern sich um die Arbeit.
Am meisten Arbeitsplätze in Zürich bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der Fachkraft ab. Wir begleiten bis zur Unterschrift und bleiben ansprechbar, wenn in der ersten Zeit Fragen auftauchen.
Für Stellen in meldepflichtigen Berufen gilt die Stellenmeldepflicht beim RAV. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihre Stelle betroffen ist und was das für den Zeitplan heisst.
Fällt jemand aus, zählt jeder Tag. Markieren Sie Ihre Anfrage als dringend oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir so kurzfristig jemanden vorschlagen können.
Je genauer die Anfrage, desto besser der Vorschlag: Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn, voraussichtliche Dauer und nötige Ausweise. Den Rest klärt Ihre Ansprechperson am Telefon.

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Mit 23'761 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Zürich (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Zürich 124 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 95 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 5 Prozent in Industrie und Bau.
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe in Zürich sind besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende gefragt, dazu Kaufleute und Sachbearbeitende.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Zürich sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig.
Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Für Zürich rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Hochlohngebiet. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13.
Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Zürich: Handwerksberufe CHF 6'399, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'084, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Zürich 25'695 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 2,9 %. Gleichzeitig standen 7'605 offene Stellen bei den RAV.
Der Bedarf im Kanton Zürich schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
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Ein bewilligtes Büro nennt die Bewilligungsbehörde im Vertrag (Art. 22 AVG) und hält den GAV Personalverleih ein. Fragen Sie auch, wer Ihre Anfrage betreut und wie schnell sich jemand meldet; bei uns rasch.
Ja. Bau und Ausbau sind unser Schwerpunkt: Maurer, Zimmerleute, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler und Hilfskräfte. Im Bauhauptgewerbe gelten die Lohnbestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) auch für Temporäre (Art. 20 AVG).
Ja, für Sekretariat, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Empfang. Sagen Sie uns, welche Programme und Sprachen nötig sind, dann schlagen wir passende Kaufleute vor.
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
In Zürich gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Für Ausfalltage entstehen Ihnen keine Lohnkosten. Die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih läuft über die iPersonal AG.
Zürich liegt im Bezirk Zürich im Kanton Zürich, rund 6 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Dübendorf, Zollikon, Wallisellen und Opfikon. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr